Corona-Nothilfe für Kulturschaffende

Der Verein Suisseculture Sociale wurde im August 1999 als Trägerin des Sozialfonds gegründet. Der Verein betreut einen Fonds für die Unterstützung von professionellen Kulturschaffenden in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen.

Nach dem Lockdown 2020 wurde Suisseculture Sociale vom Bundesamt für Kultur mit der Beurteilung der Gesuche und der Auszahlung der Nothilfe für Kulturschaffende betraut. Am 06. April 2020, gerade drei Wochen nach dem Lockdown, ging die von nullnulleins entwickelte Nothilfe-Plattform online. Während der Laufzeit der Plattform wurden einige politische Entscheidungen auch sehr kurzfristig und schnell umgesetzt, ohne die laufenden Prozesse zu tangieren.

Antragsformular

Die Antragsteller:innen können sich jederzeit einloggen und den Stand ihrer Gesuche überprüfen, bei der Eingabe wird das Gesuch mit jedem abgeschlossenen Schritt gespeichert und kann so auch zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. nach dem Einholen von zusätzlichen Informationen) fortgesetzt werden.

Während der Erfassung werden die Eingaben soweit möglich validiert, so z.B. die formale Gültigkeit der AHV-Nummer oder der IBAN. Wird das Gesuch nach einer abgeschlosseen Gesuchsperiode automatisch dupliziert, erscheint das neue Gesuch mit den Angaben des letzten Gesuchs und muss vor der erneuten Einreichung nur wo nötig aktualisiert werden.

Backend

Die Gesuche werden über eine Web-Applikation bearbeitet und beurteilt. Dies geschieht in einem vierstufigen Prozess. Mehr als 20 Personen arbeiten, teils täglich, parallel mit den eingereichten Gesuchen. Die vier Stufen haben klar abgegrenzte Aufgaben und Berechtigungen:

  • formale Prüfung
  • inhaltliche Prüfung
  • Experten-Review
  • Auszahlung oder Ablehnung

Ist eine Stufe abgeschlossen, werden verschiedene Prozesse und Benachrichtigungen ausgelöst. Im Review müssen sich immer drei Experten auf die gleiche Entscheidung festlegen, um die Auszahlung oder eine Ablehnung auszulösen. Sind sich die Experten nicht einig, geht das Gesuch mit den erfassten Bemerkungen der Experten zurück zur inhaltlichen Prüfung.

Datenaustausch

Abhängig von den Angaben der Antragsteller:innen und den Entscheidungen der Experten wird z.B. die jeweils zuständige kantonale Ausgleichskasse informiert. Daten von anderen Unterstützungsmassnahmen werden in das System importiert und stehen den Sachbearbeitern zur Verfügung.

Hosting: Metanet

Framework: glorya
2020 – 2023